1. Anbieter
BauschadenCheck, Inhaber Frank Weilberg, In den Fritzenstücker 2, 65549 Limburg, E-Mail: email@bauschadencheck.de.
2. Zustandekommen des Auftrags
Der Kunde gibt mit dem Button „Zahlungspflichtig bestellen und mit PayPal bezahlen“ einen verbindlichen Auftrag über die digitale Ersteinschätzung ab. BauschadenCheck bestätigt den Auftrag unmittelbar per E-Mail und stellt den zugeordneten PayPal-Zahlungsweg bereit. Die fachliche Bearbeitung beginnt nach bestätigter Zahlung und vollständigem Eingang der erforderlichen Unterlagen.
3. Preis und Zahlung
Die digitale Ersteinschätzung kostet 49 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der unmittelbar vor dem Absenden ausgewiesene Gesamtpreis. Die Zahlung erfolgt über einen der Vorgangsnummer eindeutig zugeordneten PayPal-Checkout. Ein Schimmel-Laborcheck oder Ortstermin ist nicht Bestandteil dieses Direktauftrags und kann nach der Berichtsübergabe separat angefragt werden.
4. Leistungsbeginn und Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsfrist von 48 Stunden beginnt, sobald alle angeforderten Unterlagen vollständig vorliegen, die Zahlung bestätigt ist und – soweit für einen vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich – die ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt. Wurden Laborpositionen hinzugebucht, liegt das Laborergebnis regulär ungefähr eine Woche nach Eingang einer eindeutig zuordenbaren und verwertbaren Rücksendung vor. Die Frist für die abschließende digitale Einordnung beginnt erst, wenn die verwertbaren Laborergebnisse vollständig vorliegen.
5. Leistungsumfang
Nach bestätigter Zahlung können im geschützten Checkformular bis zu 15 Fotos und zwei PDF-Dateien eingereicht werden. Die Unterlagen werden dem bestehenden Vorgang zugeordnet und gemeinsam geprüft. In den Bericht können höchstens fünf aussagekräftige Fotos übernommen werden.
Die schriftliche Ersteinschätzung ordnet das erkennbare Schadenbild verständlich ein, benennt mögliche Ursachen als Arbeitshypothesen und empfiehlt sinnvolle nächste Prüf- oder Handlungsschritte. Eine kurze Rückfrage per E-Mail ist innerhalb von sieben Tagen nach Übermittlung der Einschätzung möglich.
5a. Optionale Schimmel-Laborpositionen
Nach der Berichtsübergabe kann ein Schimmel-Laborcheck separat angefragt werden. Laborpositionen werden nur nach eigener Leistungsbestätigung und Zahlung ausgeführt. Der Kunde nimmt die Probe anhand der bereitgestellten Anleitung selbst. Art, Entnahmestelle und Zuordnung der Probe müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Probenahme, Verpackung, Transport und Umgebungsbedingungen können die Verwertbarkeit beeinflussen. Laborwerte ergänzen die digitale Ersteinschätzung, ersetzen aber weder die Ursachenklärung noch einen erforderlichen Ortstermin. Sie stellen keine medizinische Diagnose, keine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und kein Gutachten dar.
6. Abgrenzung
Die digitale Ersteinschätzung ist kein Gutachten und ersetzt weder Ortstermin noch Messung, Bauteilöffnung, Probe oder Laboruntersuchung. Sie enthält keine abschließende Ursachenfeststellung, Sanierungsplanung, Produktfreigabe, Kosten- oder Erfolgsgarantie und ist nicht als Nachweis für Gericht, Versicherung oder Behörde bestimmt.
6a. Optionale Kommunikationshilfe
Nach Übermittlung eines fachlich freigegebenen Berichts kann BauschadenCheck eine gesondert zu beauftragende Kommunikationshilfe anbieten. Zur Auswahl stehen eine kurze Sachmitteilung für 19 €, ein strukturiertes Sachschreiben für 29 € und eine ausführliche Fallzusammenfassung für 45 €, jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind Paket, Leistungsbeschreibung und Gesamtpreis unmittelbar vor der Zahlung.
Die Kommunikationshilfe überträgt die vom Kunden bereitgestellten Angaben und Inhalte des freigegebenen Berichts in eine sachliche, verständliche Form. Sie ist keine Rechtsberatung. Nicht umfasst sind eine individuelle rechtliche Prüfung, die Beurteilung oder Durchsetzung von Ansprüchen, das Setzen rechtlicher Fristen, Haftungszuweisungen und eine Vertretung gegenüber Dritten. Entwürfe werden nicht automatisch versendet, sondern vor der Übergabe fachlich geprüft und freigegeben. Rechtlich bedeutsame Schreiben sind vor Verwendung anwaltlich prüfen zu lassen.
7. Fehlende oder ungeeignete Unterlagen
Fehlen entscheidende Angaben, bittet BauschadenCheck gezielt um Ergänzung; weitere Bilder können über den Link in der Auftragsbestätigung hochgeladen werden. Ist eine verantwortbare digitale Einordnung trotz angeforderter Ergänzung nicht möglich, wird der Auftrag beendet und ein bereits gezahlter Betrag über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.
8. Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Soll die Bearbeitung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird vor dem Leistungsbeginn eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung der gesetzlichen Folgen eingeholt. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
9. Affiliate-Links außerhalb des Direktauftrags
Eine Produktempfehlung, ein Partnerlink oder eine werbliche Produkt-Nachfassmail ist nicht Bestandteil dieses Direktauftrags. Unabhängig davon können andere, klar gekennzeichnete Bereiche der Website Affiliate-Links enthalten. Nach Angabe des Partnerprogramms erhalten Käufer darüber 5 % Kundenvorteil; BauschadenCheck kann eine Provision erhalten. Maßgeblich sind die im jeweiligen Shop angezeigten Bedingungen und Preise.
10. Freiwillige einmalige BKM-Nachfassmail
Nur bei gesonderter freiwilliger Einwilligung wird fünf Tage nach dem Berichtsversand einmalig eine E-Mail mit passenden nächsten Schritten und einem als Werbung gekennzeichneten BKM-Partnerlink vorbereitet. BauschadenCheck kann bei einem Abschluss eine Provision erhalten. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Bestellung und kann jederzeit durch Antwort auf eine E-Mail von BauschadenCheck widerrufen werden. Ohne nachweisbare Einwilligung wird keine BKM-Nachfassmail eingeplant.
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