Wer bestellt, schließt zunächst den Vertrag
Eine digitale Ersteinschätzung oder ein Ortstermin wird von der Person beauftragt, die den Auftrag erteilt. Eine spätere Erstattung ist eine getrennte Frage.
Vor Beauftragung sollten Zweck, Umfang und Kosten transparent sein.
- Schaden dokumentieren
- Vermieter oder Versicherer informieren
- Prüfziel festlegen
- Kosten abstimmen
- Unterlagen aufbewahren
Technik und Recht nicht vermischen
Mängelanzeige, Ursache, Verantwortlichkeit und Kostenerstattung sind unterschiedliche Punkte. § 536 und § 536c BGB bilden einen gesetzlichen Rahmen, ersetzen aber keine Einzelfallberatung.
Ein technischer Bericht kann Beobachtungen strukturieren, entscheidet aber nicht automatisch den Rechtsstreit.
Deckung vorher prüfen
Bei Wasserschäden können Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen beteiligt sein. Zuständigkeit und Beauftragung sollten vor kostenintensiven Untersuchungen geklärt werden.
Keine Kostenübernahme annehmen, bevor sie bestätigt ist.
Passenden Umfang wählen
Für eine erste Orientierung kann eine digitale Prüfung genügen. Für Messungen, Labor, Beweissicherung oder Streit ist ein anderer Umfang erforderlich.
Bei rechtlichen Entscheidungen sollte fachanwaltlicher Rat eingeholt werden.
Weiterführende neutrale Information: Gesetze im Internet: § 536c BGB
Was Eigentümer häufig wissen möchten
Muss der Vermieter jede Begutachtung bezahlen?
Nein, das lässt sich nicht pauschal sagen. Auftrag, Ursache, Abstimmung und Rechtslage im Einzelfall sind entscheidend.
Zahlt eine Versicherung?
Nur wenn der konkrete Schaden und die Untersuchung vom Vertrag erfasst und abgestimmt sind.
Ist eine digitale Einschätzung ein Gutachten?
Nein. Sie ist eine fachlich geprüfte Ersteinschätzung mit transparenten Grenzen.
Schadenbild einordnen lassen
Senden Sie Ihre Angaben und aussagekräftige Fotos und bestellen Sie die digitale Ersteinschätzung direkt für 49 € inkl. MwSt.
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